AGB1
Unsere AGB

ÖSTERREICHISCHE BAUTECHNIK VEREINIGUNG
ÖSTERREICHISCHE BAUTECHNIK VERANSTALTUNGS GMBH

1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen der Österreichischen Bautechnik Vereinigung bzw. der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH (in der Folge kurz ÖBV genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, außer wenn im Einzelfall ändernde oder ergänzende Bedingungen mit der ÖBV vereinbart und schriftlich festgelegt wurden. Festgehalten wird, dass die ÖBV mit Verbrauchern im Sinne des KSchG keine Verträge abschließt und sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Geschäfte mit anderen Unternehmen beziehen.

Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen der ÖBV akzeptiert. Allfällige entgegengesetzte Geschäftsbedingungen des Kunden, werden, unabhängig davon, ob die ÖBV diesen widersprochen hat, ausgeschlossen.

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf alle Lieferländer der ÖBV.

Die ÖBV ist bemüht, Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für alle Geschlechter zu formulieren. Auch wenn keine gendergerechten Formulierungen vorliegen, stehen selbstverständlich alle Leistungen gleichermaßen allen Geschlechtern offen.

2 Urheberrecht

Alle ÖBV-Publikationen (Regelwerke, Schulungsunterlagen, Internet, Intranet, Datenbanken,…) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, der ÖBV vorbehalten. Der Kunde/Besteller trifft alle Maßnahmen, damit diese elektronisch gespeicherten Texte unbefugten Dritten nicht bekannt werden. Der Bezieher eines ÖBV-Publikations-Abos hat das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der elektronisch gespeicherten Texte im Rahmen der erworbenen Lizenz.

3 Preise

Die Preisauszeichnung erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (ausgenommen, die ÖBV weist explizit auf die enthaltene USt. hin) und zuzüglich Nebengebühren (wie z.B. Verpackungsmaterial und Porto, Zustelldienstgebühren, Bankspesen, fremde Spesen und Forderungen, Handling sowie Vermittlungsgebühren) sowie gesetzlicher Abgaben (wie z.B. Werbeabgabe und Vertragsgebühren). Bei Auslandslieferungen können länderspezifische Zusatzabgaben hinzukommen.

Es gelten die Konditionen und Preise gemäß der aktuellen Preisliste, sofern nicht schriftlich bei Abschluss abweichende Konditionen festgelegt wurden.

Die ÖBV behält sich das Recht vor, ihre Preise angemessen anzupassen. Preisänderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten.

3.1 Vertragsgebühren

Vertragsgebühren sind bei Unterschrift des Vertrages fällig und zu entrichten. Eine Rückvergütung bei Rücktritten, Stornierungen etc. kann nicht erfolgen.

3.2 Rabatte

Die ÖBV gewährt produktabhängige Mitglieder-, Abonnement(en)- oder Mengenrabatte. Sämtliche Rabatte werden nur bei direktem Verkauf durch die ÖBV gewährt.

Die Regelwerke sowie Software der ÖBV sind keine Buchhandelsartikel. Für diese Artikel wird kein Buchhandelsrabatt gewährt.

Für Schüler/Studenten wird je 1 Stück des gewünschten Regelwerkes gegen Vorlage des eigenen gültigen Schüler-/Studienausweises zum Bildungsrabatt (- 50 %) abgegeben.

Mitglieder der ÖBV erhalten zu den meisten Veranstaltungen der ÖBV spezielle Konditionen. Bei der Anmeldung ist daher „Mitglied der ÖBV“ auf der Anmeldung zu vermerken. Ohne diesen Vermerk können diese speziellen Konditionen leider nicht berücksichtigt werden.

Es wird nur der jeweils zutreffende höchste Einzelrabatt gewährt.

3.3 Korrekturen

Sollte sich ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Angaben oder bei Preisen finden, behält sich die ÖBV das Recht zur Korrektur vor. Die ÖBV wird in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. dessen Richtigstellung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder die ÖBV kann vom Vertrag zurücktreten.

4 Vertragsabschluss

Jede Bestellung bzw. Anmeldung ist verbindlich. Auftragsbestätigungen werden im Allgemeinen nicht versandt.

Bereits seitens der ÖBV bearbeitete Publikations-Bestellungen können nicht rückgängig gemacht werden und gemäß Auftrag gelieferte Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.

Die ÖBV behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Anmeldungen zu Veranstaltungen abzulehnen bzw. gemäß Punkt 5.1 auf Vorauszahlung zu bestehen.

Für Stornierungen von Anmeldungen zu Veranstaltungen gelten zusätzlich die Bedingungen lt. Punkt 7 .

Um die Erreichung von Veranstaltungszielen sicherzustellen, kann die ÖBV Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an Veranstaltungen ausschließen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

5 Bedingungen

5.1 Zahlungsbedingungen

Die ÖBV ist bemüht, alle Bestellungen und Anmeldungen zu Veranstaltungen sofort zu bearbeiten. Die Bezahlung hat, wenn nicht anders vermerkt, binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu erfolgen (Fälligkeit), bei Anmeldungen zu Veranstaltungen jedoch mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt.

Die ÖBV behält sich vor, Rechnungen ausschließlich auf elektronische Weise per E-Mail zu versenden. Der Kunde hat daher eine E-Mailadresse bekannt zu geben und empfängerseitig dafür zu sorgen, dass sämtliche elektronische Zusendungen ordnungsgemäß zugestellt werden können. Änderungen bei der E-Mail-Adresse sind unverzüglich bekannt zu geben. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung.

Bei Bestellungen außerhalb von Österreich erfolgen die Lieferungen ausschließlich per Vorauszahlung. Bei Nachnahmesendungen sind die Rechnungsbeträge bei Übergabe der Ware fällig und an den Transporteur zu leisten.

Bei Nichtangabe der UID-Nr. wird auch innerhalb der EU die USt. auf der Rechnung ausgewiesen.

Hat der Kunde 30 Kalendertage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, erfolgen weitere Lieferungen nur per Vorauszahlung, weiters treten die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger weiterer Voraussetzungen bedarf.

Ab diesem Zeitpunkt werden Mahnkosten, gegebenenfalls die Kosten für Einschaltung eines Inkassobüros sowie Verzugszinsen in der banküblichen Höhe verrechnet.

Bei Zahlungsverzug eines Kunden hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges von der ÖBV alle erforderlichen Daten (wie bspw. der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der offene Saldo sowie die Mahndaten) an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen entsprechend in Sinne des §1 Abs. 1 Z 16 BWG konzessionierte Inkassounternehmen übermittelt werden. Die betriebene Forderung erhöht sich um die damit verbundenen Kosten.

Es gelten 12 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt € 5,-.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von der ÖBV gelieferten Publikationen im Eigentum der ÖBV. Eine Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Ein Veranstaltungsbeitrag ist spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Im Veranstaltungsbeitrag sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, die Kosten für die Verpflegung oder Nächtigung nicht enthalten.

5.2 Lieferbedingungen

Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Schadenersatzansprüche für während des Transports entstandene Schäden sind insofern an den Transporteur zu richten. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen und zu versteuern.

Sofern die ÖBV bei gedruckten Publikationen aus Kulanzgründen eine Rücksendung in einwandfreiem Zustand auf Kosten des Kundens akzeptiert, ist sie berechtigt, eine Manipulationsgebühr in der Höhe von zumindest 10 % des Verkaufspreises zu verrechnen.

5.3 Downloadbedingungen

Für den Erhalt eines Downloads benötigt der Kunde einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse. Werden die Artikel als Download bezogen, so ist dieser nur einmalig und über eine begrenzte Zeit von 28 Tagen nach Lieferung des Links möglich. Für den Download sind die Sicherheitseinstellungen des Browsers zu beachten.

5.4 Nutzungsbedingungen

Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, dürfen (auch zu Rabattpreisen bezogene) Produkte nicht an andere (insbesondere gewerbliche Wiederverkäufer), gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich, weitergegeben bzw. weiterverkauft werden.

5.5 Lizenzbedingungen

Die Nutzung jeglicher seitens der ÖBV angebotenen Software unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des berechtigten Anbieters oder des jeweiligen Herstellers (Lizenzvertrag). Diese Bedingungen werden mit der entsprechenden Software als Datei übertragen oder sind beim Hersteller/berechtigten Anbieter der Software auf Anforderung erhältlich. Die Software kann nicht installiert werden, ohne dass der Nutzer zuvor die Bestimmungen des Lizenzvertrages akzeptiert.

6 ÖBV-Publikations-Abo

Nur für Mitglieder der ÖBV besteht die Möglichkeit, ein ÖBV-Publikations-Abo zu buchen. Dieses enthält den aktuellen Stand aller elektronischer Publikationen der ÖBV.

Mit Abschluss des Abos ist einmalig eine Anmeldegebühr zu entrichten und der Kunde erklärt sich mit einer angemessenen Anpassung der Abo-Preise einverstanden. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Abopreises eintreten, dann ist ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der neue Abopreis zu entrichten. Während einer vereinbarten Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum der Vorauszahlung des Abo-Entgeltes ist der bekannt gegebene Abopreis garantiert.

Für ein Abo besteht eine Mindestbindedauer für 1 Jahr (im ersten Jahr von Eintritt in den Vertrag mindestens 12 Monate und darüber hinaus bis zum nächstfolgenden 28. Februar bzw. 31. August, anschließend verlängert sich das Abo automatisch jeweils um ein weiteres Jahr).

Eine Kündigung kann somit frühestens nach 1 Jahr und generell zum Ende der jeweiligen Abo-Laufzeit erfolgen, muss jedoch mindestens 2 Monate vor Ablauf der Abo-Laufzeit mit Wirksamkeit zum Monatsletzten bzw., wenn das Abo für einen längeren Zeitraum vorausbezahlt ist, frühestens mit Ende des bezahlten Zeitraums mitgeteilt werden. Es ist eine schriftliche Mitteilung (E-Mail oder Brief) an die ÖBV erforderlich. Die Kündigung ist erst nach Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV gültig.

Die Abos sind mit verschiedenen Berechtigungen, die sich im Leistungsumfang und in der Art der erlaubten Nutzung unterscheiden, erhältlich. Als Abonnent ist einmalig eine Grundversion zu erwerben und solange das Abonnement besteht, erhält der Abonnent automatisch die Updates über das Internet. Das Abonnement endet bei Kündigung der Mitgliedschaft, Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen oder durch Kündigung. Ein zeitlich begrenztes Aussetzen des Abonnements ist nicht möglich.

Um die Software ÖBV-Reader nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung und Aktivierung durch die ÖBV notwendig. Bei der Aktivierung werden Identifikationsdaten des Rechners an die ÖBV übertragen. Diese werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Durch diese Aktivierung wird die Software im Rahmen der Lizenz nutzungsfähig. Die ausgedruckten Publikationen sind durch Aufdrucken des Namens oder der Firmenbezeichnung des Kunden personalisiert.

Es werden verschiedene Lizenzen angeboten.

Die ÖBV behält sich vor, im Rahmen der Lizenzvergabe den Kunden nach seinem Beschäftigungsstand und Umsatz einzustufen. Diese Einstufung ist Voraussetzung für den Bezug der Lizenzen. Hierbei gelten nachstehende Richtwerte. Weitere zu berücksichtigende Einstufungsvoraussetzungen können durch den Kunden nachgewiesen werden.

Ein Wechsel zwischen den Lizenzen ist prinzipiell nicht vorgesehen, im Einzelfall können aber dementsprechende Upgrade-Vereinbarungen getroffen werden.

6.1.1 1-Platzlizenz

Bis zu 5 Beschäftigte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz (typischerweise Ziviltechniker, Sachverständige, Baumeister). Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Rechner.

6.1.2 Büro-Serverlizenz

Bis zu 25 Beschäftigte bzw. bis zu € 25 Mio. Umsatz (typischerweise Ingenieur- bzw. Planungsbüros, Bauunternehmen, kleine Gemeinden). Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server und Installation der Clientversion auf bis zu 5 Netzwerkrechnern des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist nur innerhalb einer Unternehmung (eine juristische Person) möglich.

6.1.3 Konzern-Serverlizenz

Mehr als 25 Beschäftigte bzw. mehr als € 25 Mio. Umsatz (typischerweise Baukonzerne, Projektgesellschaften, ARGE). Diese Version berechtigt zur einmaligen Installation auf einem Server, der Installation der Clientversion auf bis zu 100 Netzwerkrechnern des Lizenzinhabers. Die Verwendung ist innerhalb mehrerer Unternehmungen ( mehrere juristischer Personen ) möglich, sofern diese mehrheitlich im Eigentum des Lizenznehmers stehen.

7 Veranstaltungen der ÖBV

Von der ÖBV werden Veranstaltung allein oder in Kooperation mit anderen Veranstaltern organisiert und durchgeführt. Sofern bei den einzelnen Veranstaltungen keine zusätzlichen Bedingungen angegeben sind, gelten hierfür diese AGB der ÖBV.

7.1 Anmeldungen

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, E-Mail oder Brief. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Ein Veranstaltungsplatz gilt erst dann fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei der ÖBV eingelangt ist.

Die Teilnehmeranzahl bei den Veranstaltungen ist begrenzt (Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen).

Ein allfällig seitens der ÖBV angebotener Frühbucher-Bonus kann nur bei einer Anmeldung und Bezahlung bis zum jeweils angegebenen Datum in Anspruch genommen werden.

7.2 Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.

Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben oder, bei Webinaren und Online-Veranstaltungen, im Vorfeld übermittelt werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist im Allgemeinen nicht möglich. Für zur Verfügung gestellte Unterlagen und ggf. Software gilt ebenso das Urheberrecht gemäß Punkt 2 .

Werden Veranstaltungen in mehreren Teilen durchgeführt, so kann die Veranstaltung, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, nur als Ganzes gebucht werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Die Möglichkeit zum Nachholen nicht besuchter Teile besteht nicht.

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, wenn eine Anwesenheit in Höhe des jeweils erforderlichen Prozentsatzes (in der Regel 75 %) der festgelegten Veranstaltungsstunden vorliegt und die Veranstaltungsgebühr einschließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist.

Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde. Über die Zulassung zu einer Prüfung entscheidet der Veranstalter.

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung bzw. Zeugnisse und Leistungsbewertungen werden kostenlos ausgestellt.

Zeugnisse und Qualifizierungen können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt € 16,-. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.

7.3 Rücktrittsbedingungen für Veranstaltungen

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also per E-Mail, steht dem Besteller/Kunden ein Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab Vertragsabschluss, zu.

Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage beginnen.

Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Rücktrittserklärungen werden nur schriftlich (E-Mail oder Brief) entgegengenommen. Der Rücktritt ist erst nach Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV gültig.

 

7.4 Umbuchungsbedingungen für Veranstaltungen

Umbuchungen zu anderen Veranstaltungen sind bis 14 Tage vor der ursprünglichen Veranstaltung möglich und bedürfen der schriftlichen Mitteilung (E-Mail oder Brief) sowie einer Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV. Danach gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 7.5 .

Für eine Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- pro Teilnehmer eingehoben.

Die Entsendung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich und wird nicht als Umbuchung angesehen.

7.5 Stornobedingungen für Veranstaltungen

Stornierungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung (E-Mail oder Brief) sowie einer Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV.

  • Für Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- pro Teilnehmer eingehoben.
  • Für Stornierungen zwischen 14 Tagen und 3 Werktagen vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
  • Für Stornierungen ab 2 Werktagen vor der Veranstaltung werden 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

7.6 Bedingungen für Veranstaltungen auf Wunsch des Kunden (Inhouse-Veranstaltungen)

Finden Veranstaltungen auf Wunsch des Kunden an einem von ihm bestimmten Ort statt, ist dieser verpflichtet, die nötige Infrastruktur, allfällige Verpflegung der Teilnehmer und Vortragenden und die technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, andernfalls sind dafür zusätzlich bzw. ersatzweise aufgewendete Kosten der ÖBV zur Gänze zu ersetzen.

Für die Erfüllung und Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Inhouse-Veranstaltung gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und Maßnahmen ist der Kunde verantwortlich.

7.6.1 Teilnahmebedingungen für Inhouse-Veranstaltungen

Für Inhouse-Veranstaltungen gelten die Teilnahmebedingungen gemäß Punkt 7.2.

7.6.2 Terminverschiebungen bei Inhouse-Veranstaltungen

Terminverschiebungen sind bis 3 Wochen vor der ursprünglichen Veranstaltung möglich und bedürfen der schriftlichen Mitteilung (E-Mail oder Brief) sowie einer Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV. Danach gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 7.6.3.

Sämtliche durch die begonnene Auftragsausführung entstandenen Kosten sind zu ersetzen.

Wird die Inhouse-Veranstaltung nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Veranstaltung durchgeführt, so gilt diese als storniert.

7.6.3 Stornobedingungen Inhouse-Veranstaltungen

Stornierungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung (E-Mail oder Brief) sowie einer Bestätigung des Erhalts von Seiten der ÖBV.

Sämtliche durch die begonnene Auftragsausführung entstandenen Kosten sind zu ersetzen.

Darüber hinaus werden nachfolgende Kosten verrechnet:

  • Für Stornierungen zwischen 3 Wochen und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % des Veranstaltungsbeitrages in Rechnung gestellt.
  • Für Stornierungen zwischen 14 Tagen und 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Veranstaltungsbeitrages in Rechnung gestellt.
  • Für Stornierungen ab 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Veranstaltungsbeitrages in Rechnung gestellt.

7.7 Webinare und Online-Veranstaltungen

Bei Webinaren und Online-Veranstaltungen gilt zusätzlich:

Die Zugangslinks zu den Webinaren oder den Online-Veranstaltungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht zu dem entsprechenden Webinar oder der Online-Veranstaltung angemeldet sind und/oder nicht vollständig bezahlt haben. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den Teilnehmer möglich ist. Sollte die ÖBV Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihr ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl, die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Zudem wird die verantwortliche Person, welche die Inhalte öffentlich gemacht oder anderweitig weitergegeben hat, von jeglichen Inhalten ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Nutzung der aufgezeichneten Webinare. Die Aufzeichnungen dürfen nur von Teilnehmern genutzt werden, die das Webinar besucht und bezahlt haben. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens. Unternehmen haften für den Missbrauch durch ihre Mitarbeiter.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich die ÖBV rechtliche Schritte vor.

Sofern eine Aufzeichnung vorgesehen ist, kann diese freiwillig von der ÖBV im Zeitraum des Webinars oder der Online-Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff nach dem Ende der Veranstaltung besteht nicht.

Es ist untersagt, während des Webinars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Webinar-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden und unterliegen dem Urheberrecht gemäß Punkt 2 .

Die technischen Voraussetzungen werden auf der jeweiligen Internetseite bekannt gegeben. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein, hat der Teilnehmer die Eigenverantwortung, sich bei der ÖBV darüber zu erkundigen.

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung des Webinars zu überprüfen und über die Dauer der Teilnahme am Webinar sicherzustellen.

Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich.

7.8 Programmänderungen und Absage seitens der ÖBV

Aufgrund der langfristigen Planung behält sich die ÖBV vor, in Ausnahmefällen organisatorisch bedingte Änderungen des Veranstaltungsprogramms, der Veranstaltungszeit, der Vortragenden, der Vortragsinhalte, Moderatoren sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. Die Teilnehmer/Kunden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Die ÖBV behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmeranzahl die Veranstaltung kurzfristig, spätestens 5 Werktage vor Beginn, abzusagen bzw. auf einen anderen Termin und Standort zu verlegen. Eine kostenlose Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten bzw. werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der ÖBV sind daraus nicht abzuleiten. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.

Sollten wichtige Gründe (höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse) oder öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die eine Durchführung der Veranstaltungen einschränken - z.B. aufgrund von Epidemien oder ähnlichem -, behält sich die ÖBV – auch kurzfristig – das Recht vor, die Höchstanzahl der Teilnehmer entsprechend zu senken und bereits bestätigte Anmeldungen in Reihenfolge der Anmeldeeingänge - letzte Anmeldungen zuerst - wieder zu stornieren.

Weiters behält sich die ÖBV in diesem Fall das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform/das Programm zu ändern. Eine kostenlose Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten bzw. bereits geleistete Zahlungen werden, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 40,- pro Teilnehmer, zurückerstattet. Hieraus können - jedenfalls soweit gesetzlich möglich, d.h. mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der ÖBV gegenüber abgeleitet werden.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

7.9 Video- und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Skripten und Arbeitsunterlagen, vom Vortrag oder von Personen während der Veranstaltungen und Prüfungen ist, mit Ausnahme durch die ÖBV bzw. den Veranstalter, strikt verboten. Es gilt das Urheberrecht gemäß Punkt 2 .

Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass im Rahmen von Veranstaltungen durch die ÖBV angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf den Internetseiten der ÖBV (und gegebenenfalls seinen übergeordneten Verbänden) oder weiteren Publikationsmöglichkeiten und Presseaussendungen zwecks Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

8 Schadenersatz, Haftungsausschluss, Gefahrenübergang

Die von der ÖBV publizierten Informationen und alle Dienstleistungen werden mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft bzw. durchgeführt; dennoch können (u. a. auch aus technischen Gründen) Fehler nicht ausgeschlossen werden.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die ÖBV, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

Zudem wird die Höhe von Schadenersatzansprüchen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag der Ware bzw. Veranstaltung begrenzt.

8.1 Publikationen

Sämtliche Publikationen der ÖBV und der Software ÖBV-Reader erfolgen ohne Gewähr. Die ÖBV schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung/Anwendung dieser entstehen, aus.

Die ÖBV übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass das Internet weltweit abrufbar ist und trotz hoher Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der technischen Entwicklung und Möglichkeiten ein Missbrauch bzw. Zugriff Unbefugter auf Daten und Inhalte nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

8.2 Veranstaltungen

Die ÖBV haftet nicht dafür, dass durch die Teilnahme an den Veranstaltungen bestimmte Qualifikationen erzielt werden. Die ÖBV übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte.

Die Vortragenden werden von der ÖBV eingeladen. Die von Ihnen präsentierten Meinungen und getätigten Aussagen, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, müssen nicht die Meinung der ÖBV darstellen.

Aus der Anwendung der bei der ÖBV erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der ÖBV geltend gemacht werden.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer (Kleidungsstücke, Wertgegenstände, …) inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens der ÖBV, auch im Falle des Diebstahls, keine Haftung übernommen.

Die ÖBV behält sich Druck- bzw. Schreibfehler in den Veranstaltungsankündigungen in seinen Publikationen und Internet-Seiten vor.

8.3 Webinare und Online-Veranstaltungen

Die ÖBV haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der von ihr angebotenen Webinare. Haftungsansprüche aufgrund materieller oder ideeller Schäden gegen die ÖBV, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung des angebotenen Schulungs- oder Informationsangebotes oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch die Teilnehmer verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.4 Intranetplattform

Die ÖBV betreibt ihre Internetplattformen nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und übernimmt daher insbesondere im Hinblick auf die technischen Eigenschaften keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder den unterbrechungsfreien, jederzeit abrufbaren Betrieb der gegenständlichen Plattform und ihrer Inhalte.

Die ÖBV wird stets um die möglichst rasche Beseitigung von Störungen jeder Art bemüht sein. Die ÖBV ist zudem berechtigt, den Betrieb der Plattform in angemessener und zumutbarer Weise zu unterbrechen, soweit dies für interne Zwecke wie beispielsweise die Wartung oder die Einspeisung neuer Inhalte erforderlich ist.

Für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität und/oder die Vollständigkeit sowie direkte oder indirekte Verweise auf fremde Internetseiten ("Hyperlinks"), wird von der ÖBV keine Haftung übernommen. Die ÖBV hat das Recht, Inhalte kurzfristig zu ändern bzw. zu löschen, ohne vorab das Einverständnis des Publizierenden einzuholen. Dies gilt insbesondere bei rechtswidrigen oder anstößigen Inhalten.

Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Plattform entstehen, wird unabhängig von deren Ursachen außer im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schädigung der Teilnehmer durch die ÖBV ausgeschlossen.

Die ÖBV übernimmt im Falle der unerlaubten Legung von Links keine Haftung für die verlinkten Internetseiten und die dort vermittelten Informationen; für den Inhalt einer unerlaubt verlinkten Internetseite ist ausschließlich der Inhaber der jeweilig verlinkten Internetseite verantwortlich. Inhalte der Plattform, die nach Ansicht der ÖBV eine ehrenrührige, beleidigende oder einem gesetzlichen Verbot unterliegende Gesinnung widerspiegeln, eine mögliche Verletzung von Schutzrechten, wie etwa dem Marken- oder Urheberrechtschutz darstellen, oder in sonstiger rechtswidriger oder unangemessener Weise verwendet werden, müssen auf Verlangen der ÖBV sofort gelöscht werden. Bei Erlangung der Kenntnis von diesbezüglichen Rechtsverletzungen kann auch die ÖBV diese Inhalte umgehend von der Plattform entfernen.

Die ÖBV betreibt die Plattform nach dem jeweils aktuellen technischen Stand und ist stets bemüht, die Inhalte ihrer Internetpräsenz virenfrei zu halten. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung für die Virenfreiheit der Plattform übernommen werden. Jeder Nutzer ist verpflichtet, vor dem Herunterladen von Informationen, Software und Dateien zum eigenen Schutz, aber auch zur Verhinderung einer Einschleusung von Viren auf die Plattform, für angemessene Sicherheitsvorkehrungen und den Einsatz angemessener Virenscanner bzw. sonstiger technischer Schutzvorkehrungen zu diesen Zwecken zu sorgen.

9 Datenverarbeitung und Datenschutz

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bedient sich die ÖBV einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, ggf. Privatadresse).

Der Kunde erklärt sich mit der automationsgestützten Datenverarbeitung seiner Kundendaten und der Zusendung (elektronischer) Post ausschließlich für eigene Zwecke einverstanden. Die Einwilligung zur Zusendung allgemeiner und spezifischer Informationen bzw. des ÖBV-Newsletters kann jederzeit widerrufen werden.

Für die Nutzung der Online-Angebote der ÖBV in vollem Umfang ist der Einsatz von Cookies erforderlich. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Cookies verwendet werden und kann im Anlassfall dies im Internetbrowser selbst regulieren/deaktivieren.

Die ÖBV trägt dafür Sorge, dass die Daten der Kunden Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzrichtlinie der ÖBV.

10 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Für den Geschäftsverkehr mit in- und ausländischen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zahlungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig sind. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

11 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die ÖBV behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Für die einzelnen Geschäftsfälle gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Abänderung oder Ergänzung dieser AGB durch Kunden ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die ÖBV bestätigt worden ist.

Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei der ÖBV angefordert oder unter www.bautechnik.pro abgerufen werden.

 

Stand: Wien, im September 2022

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