COVID19 - Leitfaden



Aussetzung des ÖBV-COVID-19-Leitfadens für Bauleistungen, die ab dem 1.7.2021 erbracht werden

Mit 1.7.2021 gilt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl II 2021/278). Dadurch sind insbesondere die Regelungen für den Ort der beruflichen Tätigkeit weggefallen und es entfällt daher der Anwendungsbereich des ÖBV-Leitfadens „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19“ für Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt erbracht werden.
Sollten Auftraggeber und Auftragnehmer auch nach dem 30.6.2021 etwaige COVID-19-bezogene Schutzmaßnahmen auf der Baustelle vereinbaren bzw. (vorübergehend) aufrechterhalten, so kann der ÖBV-Leitfaden inkl. Berechnungsmodell weiterhin sinngemäß verwendet werden. Beispiele für die Aufrechterhaltung können das Vorhalten von diesbezüglichen Einrichtungen oder getätigte Entflechtungsmaßnahmen sein. In diesem Zusammenhang gibt die Expertengruppe insbesondere die Empfehlung, den Abgleich des SiGe-Plans mit der aktuellen Gesetzeslage ehestmöglich vorzunehmen, um Diskussionen zu Mehrkosten zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden. Sofern es die Situation zu einem späteren Zeitpunkt erfordert, wird eine Neuauflage des ÖBV-Leitfadens erfolgen.

Die ÖBV-AG-AN-Experten-Gruppe für den Leitfaden „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19


Dateien:


05_LF_Covid_19_2021_07_01_Aussetzung.pdf
04_LF_Covid_19_Version_3_2021_02_18_v5_Berechnungsmodell.xlsx
03_LF_Covid_19_Version_3_2021_02_18_inkl_Aussetzung.pdf
02_LF_Covid_19_Version_2_2020_11_05_inkl_Änderung_3_u_Aussetzung.pdf
01_LF_Covid_19_Version_1_2020_05_11_inkl_Änderung_1-3_u_Aussetzung.pdf